1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner ist Merlin Konrad Hemmerich, handelnd unter Hemmerich Consulting, Karl-Zimmermann-Straße 12, 97340 Marktbreit, E-Mail: merlin.hemmerich@he-co.eu, nachfolgend HC.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verträge mit Verbrauchern gelten sie nicht.
1.3 Nicht erfasst sind eigenständige Academy- und E-Learning-Angebote, Online-Lehrgänge, Coachingprogramme, die Bereitstellung einer dauerhaft gehosteten Softwareplattform sowie Hardwareverkäufe. Dafür sind gesonderte Vertragsbedingungen erforderlich. Eine projektbegleitende technische Einweisung gehört nur im vereinbarten Umfang zum Umsetzungsauftrag.
2 Vertragsabschluss und Vorrang des Angebots
2.1 Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Bindungs- und Annahmefrist ergibt sich aus dem Angebot, ansonsten aus dem Gesetz. Ein als freibleibend bezeichnetes Angebot wird erst durch die Bestätigung der Kundenbeauftragung durch HC verbindlich. Vereinbarte Bedingungen für den Vertragsabschluss oder Projektstart bleiben maßgeblich.
2.2 Diese AGB werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn ihre Geltung vereinbart wird. HC stellt die bezeichnete Fassung vor Vertragsschluss zur Verfügung. Für bestehende Verträge oder spätere Aufträge gilt eine neue Fassung nicht automatisch.
2.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bei Widersprüchen gehen die auftragsspezifischen Regelungen des Angebots und seiner Leistungsbeschreibung diesen AGB vor. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht für ihren Regelungsbereich vor. Der gesetzliche Vorrang individueller Abreden gilt auch bei mündlicher Vereinbarung.
2.4 Abweichenden AGB des Kunden stimmt HC nicht allein dadurch zu, dass HC die Leistung ohne gesonderten Widerspruch ausführt. Sich widersprechende Vertragsbedingungen sind vor Beginn möglichst ausdrücklich abzustimmen; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
3 Leistungen und geschuldete Ergebnisse
3.1 HC erbringt die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt. Beratung und Prozessanalyse schulden die vereinbarte Tätigkeit und Dokumentation. Soweit ein bestimmtes funktionsfähiges Ergebnis vereinbart ist, gelten für diesen Leistungsteil die gesetzlichen Regeln über Werkleistungen. Die Bezeichnung als Beratung oder Projekt entscheidet darüber nicht allein.
3.2 Leistungsumfang, Systeme, Schnittstellen, Nutzerzahl, Liefergegenstände und gegebenenfalls Abnahmekriterien werden im Angebot festgelegt. Bei gemischten Aufträgen werden Beratung, Umsetzung und Betreuung getrennt beschrieben. Abgrenzungen dürfen den ausdrücklich vereinbarten Leistungszweck nicht aushöhlen.
3.3 Eine bestimmte Umsatzsteigerung, Einsparung, Förderung, Suchmaschinenplatzierung oder Amortisation wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. HC erbringt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und übernimmt keine amtliche Zertifizierung. Vereinbarte technische Eigenschaften, Prüfungen und Dokumentationspflichten bleiben hiervon unberührt.
4 Zusammenarbeit und Termine
4.1 Der Kunde benennt eine fachliche Ansprechperson und stellt die vereinbarten Informationen, rechtmäßig nutzbaren Daten, Testfälle, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit. HC benennt benötigte Mitwirkungen mit angemessenem Vorlauf. Zugangsdaten werden über einen abgestimmten sicheren Weg übermittelt.
4.2 Zuständigkeiten für Produktivfreigaben, Datensicherung und Wiederherstellung werden vor Eingriffen in produktive Systeme abgestimmt. HC weist auf erkennbare Risiken und fehlende Voraussetzungen hin. Ausdrücklich von HC übernommene Sicherungs- und Betriebspflichten bleiben bestehen.
4.3 Verzögert fehlende Mitwirkung die Leistung, informiert HC über Ursache und Auswirkung. Betroffene Termine verschieben sich nur um die dadurch verursachte Verzögerung und eine erforderliche, angemessene Wiederanlaufzeit. HC begrenzt Verzögerungsfolgen soweit zumutbar. Mehrvergütung entsteht nur aufgrund einer Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs; eine automatische Wartezeitpauschale wird nicht erhoben.
4.4 HC darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen und bleibt für die eigene Vertragserfüllung verantwortlich. Vereinbarte Anforderungen an persönlich zu erbringende Leistungen, Vertraulichkeit und den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern sind einzuhalten.
5 Änderungen und zusätzlicher Aufwand
5.1 Änderungswünsche werden mit Leistungsumfang, Kosten und Terminfolgen dokumentiert. Kostenpflichtige Erweiterungen beginnen erst nach Einigung, vorzugsweise per E-Mail. Einseitige Preis- oder Leistungsänderungen durch HC sind nicht vorgesehen.
5.2 Ergibt eine technische Prüfung, dass eine vorgesehene Lösung nicht wie vereinbart umgesetzt werden kann, informiert HC den Kunden und stimmt Alternativen ab. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Bereits beauftragte Pflichten und gesetzliche Rechte bleiben bestehen; eine technische Schwierigkeit führt nicht automatisch zu einem Mehrvergütungsanspruch.
5.3 Die Beseitigung von Mängeln an der geschuldeten Leistung ist keine kostenpflichtige Erweiterung. Anpassungen aufgrund späterer Kundenwünsche oder nachträglicher Änderungen fremder Systeme können gesonderte Leistungen sein, soweit sie nicht bereits von einer vereinbarten Pflicht umfasst sind.
6 Vergütung und Zahlung
6.1 Maßgeblich sind Preise, Steuerangaben, Zahlungsplan und Zahlungsziel im Angebot. Soweit HC die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet und das Angebot dies ausweist, wird keine Umsatzsteuer berechnet. Diese AGB ändern vereinbarte Endpreise nicht.
6.2 Ohne abweichende Vereinbarung werden Dienstleistungsvergütungen nach Erbringung der vereinbarten Leistungen, bei vereinbarten Zeitabschnitten nach deren Ablauf, und Werkvergütungen nach Abnahme abgerechnet. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen. Anzahlungen und Meilensteinzahlungen bedürfen einer Vereinbarung; gesetzliche Abschlagsansprüche bleiben bestehen.
6.3 Zeitabhängige Leistungen werden zum vereinbarten Satz nach tatsächlichem Aufwand mit Tätigkeitsnachweis abgerechnet. Reise- und Fremdkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Direkt vom Kunden gebuchte Anbieter rechnet der jeweilige Anbieter ab.
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
7 Übergabe und Abnahme
7.1 Für Werkleistungen stellt HC das fertiggestellte Ergebnis einschließlich vereinbarter Dokumentation zur Prüfung bereit und fordert zur Abnahme auf. Geprüft werden die vereinbarte Beschaffenheit und die festgelegten Abnahmekriterien. Bei fehlenden Detailkriterien gelten die gesetzlichen Anforderungen.
7.2 Festgestellte Abweichungen und das Ergebnis der Prüfung werden möglichst in einem Protokoll festgehalten. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel werden mit Behebungstermin und Rechtevorbehalt dokumentiert. Gesetzliche Rechte bleiben maßgeblich.
7.3 Eine Abnahme durch Fristablauf richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 640 Absatz 2 BGB. Diese AGB legen keine pauschale Abnahmefrist fest. Ein Testbetrieb oder die bloße Nutzung wird hierdurch nicht als automatische Abnahme vereinbart.
7.4 Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie für abgrenzbare Leistungsteile vereinbart sind. Beratungstermine und sonstige reine Dienstleistungen benötigen keine werkvertragliche Abnahme.
8 Mängel und laufende Unterstützung
8.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Der Kunde beschreibt beobachtete Fehler möglichst nachvollziehbar und ermöglicht die erforderliche Untersuchung und Nacherfüllung. Gesetzliche Ansprüche werden nicht von einer zusätzlichen vertraglichen Ausschlussfrist abhängig gemacht.
8.2 Enthaltene Startbegleitung oder Supportstunden bestimmen sich ausschließlich nach dem Angebot. Gesetzlich geschuldete Mängelbeseitigung wird nicht auf ein Supportkontingent angerechnet und endet nicht mit der Startbegleitung.
8.3 Laufende Beratung, Wartung, Überwachung, Backups, Updates, Bereitschaft oder garantierte Reaktionszeiten werden nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang geschuldet. Aus einer Projektumsetzung entsteht kein automatischer Betreuungsvertrag. Gesetzlich bestehende Pflichten bleiben unberührt.
9 Fremdsysteme und KI
9.1 Erforderliche Fremdsoftware, Lizenzen, Hosting- und KI-Dienste sowie laufende Kosten werden vor ihrer kostenpflichtigen Nutzung benannt und abgestimmt. Fremdlizenzen werden dem Kunden vor Einbeziehung zugänglich gemacht. Bestehende Rechte an Open-Source-Komponenten werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
9.2 Von HC geschuldete Auswahl, Integration, Konfiguration und Prüfung bleiben Leistungen von HC. Änderungen oder Ausfälle fremder Anbieter begründen keinen pauschalen Haftungsausschluss. Soweit ein Anbieter unmittelbar vom Kunden beauftragt wird, richten sich dessen eigene Leistungen nach diesem separaten Vertrag.
9.3 KI-Ausgaben können fehlerhaft oder unvollständig sein. Die Parteien legen je nach Anwendungsfall geeignete menschliche Prüfungen, Freigaben und technische Grenzen fest. HC schuldet die vereinbarten Schutzmaßnahmen und Funktionen. Der Kunde prüft Ergebnisse vor fachlich oder rechtlich erheblichen Entscheidungen im vereinbarten Verantwortungsbereich. Diese Prüfpflicht hebt Mängelrechte oder die Haftung von HC nicht auf.
10 Nutzungsrechte und Übergabeunterlagen
10.1 Nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung erhält der Kunde, soweit HC entsprechende Rechte besitzt, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vereinbarten Vertragszweck. Bis dahin ist die erforderliche Nutzung zur Prüfung und für einen vereinbarten Betriebsstart gestattet.
10.2 Das Nutzungsrecht umfasst die für diesen Zweck erforderliche Vervielfältigung, Anpassung und Weiterentwicklung sowie die Einbindung beauftragter Dienstleister, die entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Für zur Veröffentlichung bestimmte Ergebnisse umfasst es die vereinbarte Veröffentlichung. Exklusivität, Weiterverkauf oder Nutzung als eigenständiges Produkt werden gesondert vereinbart. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.
10.3 Vorbestehende Methoden, Vorlagen und allgemeine Softwarebausteine von HC verbleiben bei HC. Soweit sie in einem Arbeitsergebnis enthalten und für dessen vereinbarte Nutzung erforderlich sind, erhält der Kunde die dafür nötigen Rechte nach Ziffer 10.1 und 10.2. Kundendaten und vom Kunden eingebrachte Rechte verbleiben beim Kunden. Vertrauliche Kundeninhalte dürfen nicht in anderen Projekten wiederverwendet werden.
10.4 HC übergibt die vereinbarten Konfigurationen, Exporte, Dokumentationen und gegebenenfalls Quelltexte in den festgelegten Formaten. Der konkrete Umfang wird vor Auftragserteilung im Angebot benannt; zur geschuldeten Nutzung erforderliche Unterlagen werden nicht durch einen pauschalen Quelltextausschluss vorenthalten. Für fremde Bestandteile gelten die vorab offengelegten Lizenzen. Für rein KI-generierte Inhalte wird kein eigenständiger urheberrechtlicher Schutz zugesagt.
11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Beide Parteien behandeln erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den Auftrag. Zugang erhalten nur Personen, die ihn zur Erfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Die Pflicht gilt auch nach Vertragsende, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
11.2 Ausgenommen sind nachweislich bereits rechtmäßig bekannte, ohne Vertragsverstoß öffentlich gewordene, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig von Dritten erhaltene Informationen. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig; die betroffene Partei wird, soweit rechtlich erlaubt, vorab informiert.
11.3 Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Soweit HC personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag. Anbieter, Unterauftragsverarbeiter, Datenflüsse, Drittlandtransfers sowie technische und organisatorische Maßnahmen werden entsprechend den tatsächlichen Rollen geregelt.
11.4 HC verwendet vertrauliche Kundendaten oder personenbezogene Daten nicht für eigene Modelltrainings. Eine Übermittlung an externe KI-Dienste erfolgt nur im vereinbarten Leistungsrahmen und unter den jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen. Eine allgemeine Zustimmung zu beliebigen KI-Anbietern ist damit nicht verbunden.
11.5 Nach Vertragsende erfolgen Rückgabe und Löschung nach den getroffenen Vereinbarungen und gesetzlichen Pflichten. Name, Logo und Projektergebnisse des Kunden werden nur nach gesonderter Zustimmung als Referenz veröffentlicht.
12 Haftung
12.1 HC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Unbeschränkt bleiben außerdem die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und sonstige zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere soweit Artikel 82 DSGVO dies vorgibt.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HC bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ziffer 12.1 bleibt unberührt.
12.3 Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der von HC eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Eine Begrenzung auf den Auftragswert oder ein pauschaler Ausschluss von Datenverlust und entgangenem Gewinn wird nicht vereinbart.
13 Laufzeit und Beendigung
13.1 Laufzeit und Kündigung laufender Beratung oder Unterstützung richten sich vorrangig nach dem Angebot. Ist ein solcher Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und keine Kündigungsfrist vereinbart, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Diese Regel gilt nicht für einmalige Projekt- und Werkaufträge.
13.2 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund sowie die Rechte nach §§ 627, 648 und 648a BGB, soweit deren Voraussetzungen vorliegen. Für Kündigungen genügt Textform, etwa eine E-Mail, soweit keine zwingende gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
13.3 Bei vorzeitiger Beendigung richten sich Vergütung, ersparte Aufwendungen und die Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach den gesetzlichen Regeln. Für abgesagte Termine werden keine pauschalen Stornogebühren durch diese AGB festgelegt. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Schlussabrechnung berücksichtigt.
13.4 HC übergibt bei Vertragsende die bis dahin geschuldeten Ergebnisse und vereinbarten Unterlagen. Zusätzliche Migration oder Einarbeitung eines Nachfolgers wird nur berechnet, wenn sie gesondert beauftragt ist und nicht schon zu einer bestehenden Pflicht gehört.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz.
14.2 Änderungen sollen zur Nachvollziehbarkeit in Textform dokumentiert werden. Mündliche Individualabreden bleiben wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen richtet sich in ihren Folgen nach § 306 BGB; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich ähnliche Klausel wird nicht vereinbart.